Neuer Bestandteil des Gesundheits-Check-ups: Screening auf Hepatitis B und C

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Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren haben künftig einmalig den Anspruch, sich auf die Viruserkrankungen Hepatitis B und Hepatitis C als Bestandteil des sogenannten Check-ups (Gesundheitsuntersuchung) testen zu lassen. Damit sollen Infektionen mit dem Hepatitis-B-oder Hepatitis-C-Virus erkannt werden, die häufig lange unentdeckt sind, weil sie zunächst symptomlos oder schleichend verlaufen.

Mit dem neu eingeführten Screening ist eine Infektion mit dem Hepatitis-B- oder -C-Virus frühzeitig und äußerst zuverlässig diagnostizier- und therapierbar (Test-and-Treat-Strategie). Ein möglichst früher Behandlungsbeginn ist wichtig, denn eine unbehandelte chronische (langwierige) Hepatitis kann gravierende Spätfolgen wie Leberzirrhose (Vernarbung und Schrumpfung der Leber) oder Leberkrebs nach sich ziehen. Im schlimmsten Fall wird die Leber so schwer geschädigt, dass eine Lebertransplantation nötig sein kann. Dieser schwere Verlauf kann durch die frühzeitige Gabe von Arzneimitteln, die sich gegen die Viren richten, verhindert werden. Dafür stehen seit einiger Zeit wirksame Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Screening auf Hepatitis B

Hepatitis B ist eine der weltweit häufigsten Infektionskrankheiten. Die Leberentzündung geht auf eine Infektion mit dem Hepatitis-B-Virus zurück, das schon in der Frühphase hochansteckend ist und durch kleinste Mengen Blut übertragen werden kann, z. B. durch geringfügige Verletzungen der Haut oder Schleimhaut.  Eine chronische (langwierige) Hepatitis-B-Infektion ist nicht heilbar, kann aber mit Arzneimitteln behandelt werden.
Vor dem Screening auf Hepatitis B soll der Impfstatus geklärt werden. Eine Impfung gegen Hepatitis B ist möglich und wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) für Säuglinge und Kinder seit 1995, für Menschen mit geschwächtem Immunsystem seit 2013 empfohlen. Bei einer erfolgten Impfung ist ein Screening auf Hepatitis B nicht notwendig.

Screening auf Hepatitis C

Eine Leberentzündung vom Typ C geht auf eine Infektion mit dem Hepatitis-C-Virus zurück. Gegen Hepatitis C existiert bislang keine Schutzimpfung. Übertragen wird Hepatitis C hauptsächlich durch Kontakt mit virushaltigem Blut. Eine sexuelle Übertragung ist möglich, nach derzeitiger Studienlage jedoch eher selten. In Deutschland sind Personen, die Utensilien zum Injizieren von Drogen gemeinsam benutzen, besonders von einer Übertragung gefährdet (61% durch IV-Drogenkonsum). Viele Betroffene aber wissen nichts von ihrer Infektion, denn die Leberentzündung bleibt oft jahrelang ohne Symptome oder ruft allenfalls unspezifische Beschwerden wie z. B. Leis­tungsabfall, Abgeschlagenheit, Müdigkeit oder Kon­zentrationsschwäche hervor. Wenn dann endlich die Diagnose gestellt wird, ist die Erkrankung oft schon weit fortgeschritten und die Leber geschädigt. Heute ist die Hepatitis C jedoch in den allermeisten Fällen heilbar und eine frühzeitige Diagnose und Behandlung kann schwerwiegenden Spätfolgen vorbeugen.

Mit dem Screening auf Hepatitis C sollen Betroffene in allen Bevölkerungsgruppen erkannt werden. Dazu werden im Blut zunächst HCV-Antikörper gesucht und bei einem positiven Ergebnis dieselbe Blutprobe auf Virus-Geninformationen (Virus-RNA) getestet. Auf diese Art kann der Arzt eine Hepatitis C feststellen und über eine geeignete Therapie entscheiden.

Übergangsregelung

Gesetzlich Versicherte haben ab dem 35. Lebensjahr alle 3 Jahre Anspruch auf einen Check-up (Gesundheitsuntersuchung). Übergangsweise können Versicherte über 35 den neu eingeführten Test auf Hepatitis B und C jedoch auch separat nachholen, wenn ihr letzter Check-up weniger als 3 Jahre ab Inkrafttreten dieses Beschlusses zurückliegt. Damit soll allen Versicherten zeitnah das neue Angebot zur Verfügung stehen. Selbstverständlich kann das Hepatitis-Screening auch beim nächsten regulären Check-up in Anspruch genommen werden.

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