Gürtelrose – STIKO empfiehlt den neuen Impfstoff gegen Gürtelrose

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Eine Gürtelrose oder Herpes Zoster kann erhebliche Auswirkungen auf die Lebensqualität der Patienten haben, sowohl während der akuten Erkrankung als auch danach, vor allem, falls durch Komplikationen die Ausheilung erschwert oder verzögert wird.i

Neben den typischen Symptomen der Gürtelrose, z. B. Hautausschlag und starke brennende bis stechende Nervenschmerzen, kann nach dem Abklingen des Ausschlags eine Post-Zoster-Neuralgie (PZN) bestehen bleiben. Darunter versteht man Schmerzen, die mindestens drei Monate bis zu mehreren Jahren lang anhalten können. Die PZN ist die häufigste Komplikation der Gürtelrose und nur schwer behandelbar.[i] Einige Patienten leiden sogar lebenslang unter den Beschwerden. Als weitere Komplikationen eines Herpes Zoster können neben Sehstörungen oder gar Sehverlust auch Hörverlust und in seltenen Fällen Schlaganfälle auftreten.[ii],[iii]

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt deshalb die Impfung gegen Gürtelrose mit einem neuen Impfstoff für alle Personen ab 60 Jahren als Standardimpfung.[iv] Personen mit einer Grundkrankheit oder Immunschwäche empfiehlt die Kommission die Impfung bereits ab einem Alter von 50 Jahren. Damit unterstreicht die STIKO die Bedeutung der Erkrankung für die öffentliche Gesundheit.

99,5% der Erwachsenen mit dem Virus infiziert

Denn 99,5% der Erwachsenen über 50 Jahre sind mit dem Varizella-Zoster-Virus infiziert.[v] Nahezu jeder Erwachsene kann daher an Gürtelrose erkranken – das Virus überdauert im Rückenmark nach einer Windpockeninfektion in der Kindheit und kann später reaktiviert werden. Mit zunehmendem Alter nimmt die Abwehrkraft des Immunsystems ab – und das Risiko, an Gürtelrose zu erkranken, nimmt zu.

Fragen Sie Ihre Krankenkasse!

Die Gürtelrose-Impfung wird allerdings erst zur Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenkassen, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss über die Aufnahme in die Schutzimpfungsrichtlinie entschieden hat.iv Auch wenn die Kassen die Kosten für die Impfung noch nicht standardmäßig übernehmen, erstatten einige Krankenkassen diese jedoch bereits als Satzungsleistung bzw. immer mehr auch als Einzelfallentscheidung. Es empfiehlt sich in jedem Fall eine individuelle Nachfrage bei der Krankenkasse. Für Versicherte der privaten Krankenkassen (PKV) sind Impfungen ab STIKO-Empfehlung vertraglich abgedeckt.

Mit freundlicher Unterstützung von GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG

Quellen i – v liegen der Redaktion vor

[i] Kawei K et al., BMJ Open 2014;Systematic review of incidence and complications of herpes zoster: towards a global perspective. 4:e004833.

[ii] Johnson RW et al., Therapeutic Advances in Vaccines. 2015;3(4):109-120. Herpes zoster epidemiology, management, and disease and economic burden in Europe: a multidisciplinary perspective.

[iii] Gershon AA et al., J Clin Vir 2010; 48:S1, 52-57. Advances in the understanding of the pathogenesis and epidemiology of herpes zoster;

[iv] Epidemiologisches Bulletin 50/2018 (https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html)

[v] Gnann JW et al., N Eng J Med. 2002; 347(5):340-6. Clinical practice. Herpes zoster.

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