Erfolgreiche Aufklärung – Impfstoff gegen Gürtelrose wird knapp

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Die Impfung gegen Gürtelrose wurde nach Empfehlung durch die STIKO in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen und wird daher vollständig erstattet. Aufgrund der sehr hohen Nachfrage nach der Impfung kann der Hersteller laut eigener Aussage den hohen Bedarf derzeit nicht komplett abdecken. Es kann deshalb zu Wartezeiten kommen.

Eine Gürtelrose oder Herpes Zoster kann erhebliche Auswirkungen auf die Lebensqualität der Patienten haben, sowohl während der akuten Erkrankung als auch danach, vor allem, falls durch Komplikationen die Ausheilung erschwert oder verzögert wird. Neben den typischen Symptomen der Gürtelrose, z. B. Hautausschlag und starke brennende bis stechende Nervenschmerzen, kann nach dem Abklingen des Ausschlags eine Post-Zoster-Neuralgie (PZN) bestehen bleiben. Darunter versteht man Schmerzen, die mindestens drei Monate bis zu mehreren Jahren lang anhalten können. Die PZN ist die häufigste Komplikation der Gürtelrose und nur schwer behandelbar.[i]

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt deshalb die Impfung gegen Gürtelrose mit einem neuen sog. Totimpfstoff für alle Personen ab 60 Jahren als Standardimpfung. [ii] Personen mit einer Grundkrankheit oder Immunschwäche empfiehlt die Kommission die Impfung bereits ab einem Alter von 50 Jahren.

Garantierte Qualität

Impfstoffe sind biotechnologische Produkte, deren Herstellung komplex und aufwendig ist. Genau deswegen sind nur wenige Hersteller dazu in der Lage. Die Produktion von Impfstoffen erfolgt auf höchsten Qualitätsstandards, wobei etwa 70% der Produktionszeit auf interne Qualitätskontrollen verwendet werden. Daher können Impfstoffe nur mit gewisser Vorlaufzeit produziert werden.

Impfdosis reservieren lassen!

Für einen hohen und langanhaltenden Impfschutz sind zwei Impfstoffdosen nötig, die im Abstand von zwei bis sechs Monaten gegeben werden sollen. Da derzeit die Nachfrage nach dem Impfstoff größer als das Angebot ist, sollte der Arzt sicherstellen, dass er jeden Patienten zweimalig impfen kann, bevor er bei weiteren Patienten mit der Impfung beginnt. Eine einmal mit dem neuen Impfstoff begonnene Impfung sollte laut STIKO auch damit komplettiert werden. Die Verwendung des Lebendimpfstoffs wird nicht empfohlen.

Lassen Sie sich deshalb bei Ihrem Arzt bereits bei der Erstimpfung die 2. Dosis reservieren!

„Kann für die zweite Impfung wegen mangelnder Impfstoff­verfügbarkeit der maximale Abstand von 6 Monaten zur ersten Impfung nicht eingehalten werden, sollte die zweite Impfung umgehend bei Wiederverfügbarkeit des Impfstoffes nachgeholt werden,“ empfiehlt die STIKO.iii

Es wird erwartet, dass die Nachfrage nach der Impfung gegen Gürtelrose weiterhin hoch bleiben wird. Darum wird fortlaufend auf höchsten Qualitätsstandards weiterproduziert und ausgeliefert. Wenn Sie sich gegen Gürtelrose impfen lassen wollen, bitten Sie Ihren Arzt, Sie zu informieren, sobald der Impfstoff wieder zur Verfügung steht. Manche Ärzte führen eine Liste für ihre Patienten.

Mit freundlicher Unterstützung von GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG

 

[i] Kawei K et al., BMJ Open 2014; Systematic review of incidence and complications of herpes zoster: towards a global perspective. 4:e004833.

[ii] Epidemiologisches Bulletin 50/2018 (https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html)

iii https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Lieferengpaesse/Lieferengpaesse_node.html

 

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Beitragsbild © gettyimages
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