Vorsicht vor Mogelpackungen
Ein großes Thema ist Zucker. Ist er noch erlaubt? Die Rede ist vom sogenannten Einfachzucker (etwa Trauben- oder Malz- und Fruchtzucker), der in vielen Süßigkeiten, Obst, Fertigprodukten oder Alkohol steckt. In Maßen und „verpackt“ wie z. B. in Schokolade mit einem erheblichen Fett- und Eiweißanteil sind diese hinsichtlich des Blutzuckeranstieges kein Problem. Aber Achtung: Gerstenmalz, Maltose, Raffinose oder Polydextrose – hinter all diesen Begriffen versteckt sich Zucker! Auch das Lesen der Nährwertangaben will gelernt sein. Denn häufig ist die Zusammensetzung pro 100 g ausgezeichnet. Dies kann zu Berechnungsfehlern der BE-Einheiten führen. Verbraucherschützer setzen sich dafür ein, dass Inhalt der Packung und Nährwertdeklaration künftig identisch sind.