Pillen zum Spartarif?

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Vorsicht vor Medikamenten-Schnäppchen aus dem Ausland

Aspirin aus den USA, die Anti-Baby-Pille aus Spanien: Im Ausland bieten viele Pharmakonzerne ihre Medikamente wesentlich günstiger an als in Deutschland. Deshalb decken sich viele Deutsche im Urlaub mit preiswerten Arzneimitteln ein. Medikamenten-Schnäppchen aus der Ferne sollte man allerdings kritisch gegenüberstehen.

Nach Deutschland importierte Medikamente unterliegen dem deutschen Arzneimittelgesetz. Mit diesem Gesetz soll sichergestellt werden, dass nur Produkte auf den heimischen Markt gelangen, die für den Verbraucher unbedenklich sind. Die Mengen, die Sie mitbringen dürfen, sind ebenfalls begrenzt. Bei Zuwiderhandlunge kann der Zoll die Waren auch beschlagnahmen.

„Haben Sie etwas zu verzollen?“

Doch was passiert, wenn die „Fracht“ am heimischen Flughafen durch den Zoll muss? Wie viele Medikamenten-Packungen darf man einführen? Und welche Wirkstoffe sind überhaupt erlaubt?

Grundsätzlich gilt: In den Koffer darf nur der persönliche Bedarf für drei Monate. Verboten ist, Arzneimittel gegen Bezahlung für andere zu importieren oder zu gewerblichen Zwecken. Während eine Schachtel Aspirin also unproblematisch ist, droht bei einem Zweijahresvorrat der Antibabypille Ärger.

Dr. Michaela Freund-Widder, DAK

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Foto: Medikamentenmissbrauch_8: © DAK-Gesundheit
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